Benutzungsordnung

Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.  Wir bitten unsere Benutzerinnen und Benutzer, die nachfolgenden Bedingungen zum Verleih unserer Medien zu lesen und durch Unterschrift anzuerkennen.

1.   Allgemeines

Die BibliotheKILB ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kilb. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, sowie der Freizeitgestaltung.

Jedermann ist berechtigt, die BibliotheKILB im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf privatrechtlicher Grundlage zu benutzen.

Die Benutzung der BibliotheKILB ist grundsätzlich unentgeltlich. Gebühren für Entlehnungen, sowie Versäumnisgebühren werden nach den in der Anlage festgelegten Beträgen eingehoben.

2.   Anmeldung:

Die Anmeldung als LeserIn erfolgt persönlich. Für die Anmeldung sind

a.     ein Lichtbildausweis oder ein Meldezettel

b.     die Abgabe des ausgefüllten Anmeldeformulars

notwendig.

Jede/r BibliotheksbenutzerIn erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Verleihbedingungen an und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der die Benutzerin / den Benutzer betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur mit schriftlicher Zustimmung und Haftungserklärung der gesetzlichen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Diese verpflichten sich nicht bezahlte Gebühren zu begleichen, sowie allfällige Ersätze für die vertretene Person zu tragen.

Mit der erfolgten Anmeldung wird eine Karte vergeben, die zur Entlehnung von Medien der Bibliothek berechtigt. Die Karte ist nicht übertragbar.

Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben. Der Verlust der Karte ist der Bibliothek umgehend zu melden. Eine Ersatzkarte wird gegen Gebühr ausgestellt.

3.   Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind:

Wochentag

Öffnungzeit

Sonntag

08:45 - 10:30

Dienstag

15:00 - 17:00

Donnerstag

16:00 - 19:00

 

An Feiertagen ist die Bücherei geschlossen. Dies wird zusätzlich in der Bücherei ausgehängt.

4.   Entlehnung

Entlehnfristen:

Medienart

Ausleihdauer

Buch

   3 Wochen

CD/ Hörbuch / Kassetten

   1 Wochen

DVD

   1 Wochen

Spiele

   1 Wochen

Zeitschriften

   1 Wochen

Entlehngebühren:

Medienart

Gebühren

Überziehungsgebühren

Buch

  40 Cent   / 3 Wochen

40 Cent / Woche

Hörbuch

   1,- €uro / Woche

10 Cent / Tag

Kassentten/ HörCDs

  40 Cent   / Woche

10 Cent / Tag

DVD

   1,- €uro / Woche

10 Cent / Tag

Spiele

   40 Cent / Woche

40 Cent / Woche

Zeitschriften

   40 Cent / Woche

40 Cent / Woche

 

 

a.     Die Anzahl der (gleichzeitig) entlehnten Medien pro BenutzerIn ist begrenzt: Max. 10

b.     Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme zu verbuchen.

c.      Medien sind nur für den eigenen Gebrauch der BenutzerInnen bestimmt, schonend zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.

d.     Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen. Die Vervielfältigung ganzer Bücher, Zeitschriften und Musiknoten ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Kopieren oder Ausdrucken von Internetinhalten sind sämtliche Rechte Dritter zu beachten.

e.     Die BenutzerInnen haben die Medien bei der Entlehnung auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.

f.       Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen.

g.     Die Entlehnfrist ist einzuhalten. Ist die Entlehnfrist überschritten, fallen Überziehungsgebühren an.

h.     Wenn die Medien nicht von jemand anderem vorbestellt sind, kann die Entlehnfrist maximal zwei (2) Mal persönlich in der Bibliothek, telefonisch (0676 / 52 14 189), per Mail    (Bibliothekilb@kilb.at) oder via WEB-OPAC unter https://kilb.webopac.at/search  verlängert werden. Die „neue“ Entlehnfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Verlängerung durchgeführt wurde.

i.       Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.

5.   Internetnutzung

a.     Die Nutzung des Internets ist nur für BenutzerInnen mit gültigem Bibliotheksausweis möglich. Kinder bis 14 Jahren können das Internet nur mit Einwilligung eines/r Erziehungsberechtigten nutzen.

b.     Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität der Angebote Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge offeriert werden.

c.      Es dürfen keine Veränderungen an den Computern vorgenommen werden. Mitgebrachte oder heruntergeladene Software darf auf den Rechnern nicht installiert werden.

d.     Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischen, extremistischen, in jeglicher Art diskriminierenden sowie Gewalt verherrlichenden Inhalten ist verboten. Bei Regelverstoß erfolgt eine Verwarnung, im Weiteren der Ausschluss von der Internetnutzung.

6.   Hausordnung

a.   Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der BibliotheKILB beeinträchtigt werden.

b.   Kinder sind während des Aufenthalts in der BibliotheKILB von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Die Mitarbeiter der BibliotheKILB übernehmen keine Aufsichtspflicht.

c.   In der Bibliothek besteht Rauchverbot.

d.   Essen und Trinken ist nicht gestattet.

e.   Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist nur gestattet, das andere Bibliotheksbesucher nicht gestört werden.

f.    Den Anweisungen des Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten.

g.   Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Personen, die grobe oder dauernde Verstöße gegen die Benutzungsordnung begehen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bibliothek auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Jahresbeiträge besteht.

h.   Für Garderobe und sonstige mitgebrachten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.